Hausärztliche Versorgung
Palliativmedizinische Versorgung
Als Hausärzte sehen wir uns als erste ärztliche Ansprechpartner bei bestehenden und oder neu aufgetretenen Erkrankungen. Falls erforderlich werden für die Behandlung weitere spezialisierte Fachärzte hinzugezogen.
Neben der Behandlung der Erkrankungen gehört auch die Vorbeugung (Prävention) zu unserem Aufgabengebiet.
Ab 2019 hat jeder Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahrs Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben alle Versicherten alle 3 Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung.
"Die Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung...." (WHO 1990) und seit jeher fester Bestandteil der hausärztlichen Tätigkeit.