Hausärztliche Versorgung
Palliativmedizinische Versorgung

Als Hausärzte sehen wir uns als erste ärztliche Ansprech­partner bei bestehenden und oder neu aufge­tretenen Erkrankungen. Falls erforderlich werden für die Behandlung weitere spezialisierte Fachärzte hinzugezogen. Neben der Behandlung der Erkrankungen gehört auch die Vor­beugung (Prävention) zu unserem Aufgaben­gebiet.
Ab 2019 hat jeder Versicherte ab dem 18. Lebens­jahr bis zum Ende des 35. Lebens­jahrs Anspruch auf eine Gesundheits­untersuchung. Ab dem vollendeten 35. Lebens­jahr haben alle Versicherten alle 3 Jahre Anspruch auf eine Gesundheits­untersuchung.

"Die Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit progredienten, weit fortge­schrittenen Erkrankungen und einer begrenzten Lebens­erwartung...." (WHO 1990) und seit jeher fester Bestandteil der hausärztlichen Tätigkeit.